Häufige Fragen.

Wie versenden wir unsere Produkte ?

Wir versenden die Käse frisch geschnitten und in Käsepapier verpackt. Anschliessend werden die Käse geruchssicher und luftdicht verschweisst. Zusammen mit einem Eisakku gelangt er so mit A-Post (Priority) zu Ihnen nach Hause. Der Empfänger ist dafür verantwortlich, dass kühlpflichtigen Spezialitäten schnellstmöglich gekühlt werden. Der Postbote deponiert das Paket auch bei der Abwesenheit des Empfängers an der Lieferadresse.



Was hoch sind die Versandkosten?
Bis 100 Franken Warenwert betragen die Versandkosten 11 Franken. Ab 100 Franken Warenwert entfallen die Versandkosten.
Wie gross sind z.B. 100g Käse?
Hier finden Sie eine Übersicht: Käsegrössen
Wie lange sind die gelieferten Spezialitäten haltbar?

Wir zeichnen all unsere Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum aus. Bei geschnittenen Käse beträgt dieses in der Regel 7 Tage, bei idealen Lagerbedingungen oft auch länger.

Käse ist ein Naturprodukt und reift je nach Temperatur und Lagerbedingung unterschiedlich schnell. Verlassen Sie sich daher auf Ihre Sinne.

Wie und wo bewahre ich die Käse am Besten auf?

Die Käsespezialitäten werden immer im speziellen Genusshandlung-Käsepapier geliefert oder dieses Spezialpapier liegt der Sendung bei. Am besten schlagen sie die Käse einzeln und nach Sorten getrennt in dieses Papier ein und lagern ihn im Kühlschrank. So verpackt kann der Käse atmen, trocknet aber nicht aus.

Vergessen Sie bitte nicht, den Käse rechtzeitig vor dem Genuss aus dem Kühlschrank zu nehmen und zu chambrieren.

Was bedeutet der Begriff "Chambrieren"?

Der Begriff Chambrieren ist eine Ableitung aus dem französichen Wort chambre (fr.chambre=Zimmer) und bedeutet den Käse auf Zimmertemperatur bringen. Das Chambrieren sollte nicht zu schnell passieren. Daher empfehlen wir den Käse rechtzeitig (mehrere Stunden) vor dem Genuss aus dem Kühlschrank zu nehmen. Der Käse entwickelt durch das Chambrieren sein optimales Aroma.

Quelle: www.lebensmittellexikon.de

Was bedeutet Fett i. Tr.?

Fett i. Tr.- Fett in der Trockemasse

Die Angabe „Fett in Trockenmasse“ (Fett i.Tr.) ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie hat einen einfachen, praktischen Grund: Käse besteht aus Trockenmasse und Wasser. Während der Reifung und Lagerung verdunstet Wasser und der Käse verliert an Gewicht. Eine Fettangabe, die sich auf das Käsegewicht bezieht, müsste also ständig geändert werden. Der Anteil vom Fett an der gesamten Trockenmasse bleibt dagegen praktisch gleich.

Quelle: Fettgehalt im Käse (jaime-le-fromage.ch)
Welcher Käse ist laktosefrei?

Bereits im Rahmen der Herstellung von Käse wird ein Grossteil der Laktose mit der Molke abgeschieden. Die restliche Laktose wird fast gänzlich während des Reifungsprozesses durch die Milchsäurebakterien abgebaut. Käse, der mehr als sechs Wochen gereift ist, gilt als praktisch laktosefrei. Käse darf aber nur als laktosefrei deklariert werden, wenn dies regelmässig im Labor nachgewiesen wird.

Frischkäse und Schmelzkäse hingegen weisen noch einen gewissen Gehalt an Laktose auf.

Quelle: Unverträglichkeiten & Risiken - Unser Schweizer Käse (schweizerkaese.ch)

Ich habe im Shop nicht gefunden was ich gesucht habe. Was kann ich tun?

Sie sind auf der Suche nach einem speziellen Käse oder Produkt und sind in der Genusshandlung nicht fündig geworden. Dann melden Sie sich doch bitte bei uns und vielleicht gibt es dieses Produkt schon bald in der Genusshandlung zu kaufen. Wir freuen uns auf Ihre Tipps und Inspirationen.

Nutzen Sie dazu am Besten unser Kontaktformular.

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